Landschaftsschutzgebiet Abschnitt der Ilpe mit Kleiner Ilpe, Hengsiepen und Hallebach von der Quelle bis zur Grenze der Gemeinde Eslohe mit angrenzendem Hangmagergrünland bei Nierentrop

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Das Landschaftsschutzgebiet Abschnitt der Ilpe mit Kleiner Ilpe, Hengsiepen und Hallebach von der Quelle bis zur Grenze der Gemeinde Eslohe mit angrenzendem Hangmagergrünland bei Nierentrop mit 69,43 ha Größe liegt im Stadtgebiet von Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.

Das LSG besteht aus sechs Teilflächen. Die Dörfer Sellinghausen, Altenilpe und Nierentrop unterbrechen das LSG. Das LSG geht bis an die Häuser von Sellinghausen, Altenilpe und Nierentrop. Es handelt sich um Talbereiche der Ilpe, Kleiner Ilpe, Hengsiepen und Hallebach, ferner um einen Magergrünlandbereich. Die Ilpe-Quelle befindet sich im LSG. Das Magergrünland bei Nierentrop und die Bäche sind ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG.

Die Ausweisung erfolgte zur Ergänzung der Naturschutzgebiets-Ausweisung in den Talauen von Schmallenberg um ein Offenlandbiotop-Verbundsystem zu schaffen, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.

Rechtliche Vorschriften

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Das Landschaftsschutzgebiet Abschnitt der Ilpe mit Kleiner Ilpe, Hengsiepen und Hallebach von der Quelle bis zur Grenze der Gemeinde Eslohe mit angrenzendem Hangmagergrünland bei Nierentrop wurde als eines von 58 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Stadtgebiet von Schmallenberg, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Schmallenberg besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Im Stadtgebiet Schmallenberg gibt es auch Landschaftsschutzgebiete vom Typ A und vom Typ B mit anderen geringeren Auflagen.

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Schmallenberg Nordwest. Meschede 2008, S. 63 ff.


Koordinaten: 51° 13′ 55,9″ N, 8° 14′ 40,2″ O